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Das brauchen unsere Verkäufer
Durch die Überlassung Ihrer Ware erkennen Sie folgende Bedingungen an:
Für die von Ihnen zum Verkauf übergebene Ware kann keine Haftung übernommen werden.
Angenommene Ware, die den unten aufgeführten Anforderungen nicht entspricht, wird aussortiert und geht somit nicht in den Verkauf!
15% der Verkaufssumme - mindestens 5 EUR -
werden einbehalten und an soziale Einrichtungen bzw. Kindergarten gespendet.
Unverkaufte Waren, die zwei Tage nach dem Second-Hand-Verkauf nicht abgeholt worden sind, werden einem wohltätigen Zweck gespendet.
Informationen & Artikellisten
Infoblatt PDF (Stand September 2019) - Mit Tipps & Tricks für Ihren Erfolg beim Verkauf!
Artikelliste PDF (Stand September 2019)
Beleg für den Preisnachlass PDF
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